Günther Deckert zu Gast bei Dresdner Neonazis

Wie das Portal des Dresdner Neonazis Maik Müller berichtete, war Günther Deckert zu Gast beim sog. Jugendstammtisch. Das zeigt einmal mehr die gute Vernetzung der regionalen Naziszene.

Harz – Treffen „Tage Deutscher Gemeinschaft“

Der Artikel erschien zuerst auf Indymedia

Vom 04. bis 06. Juni 2010 lädt der Holocaustleugner und ehem. NPD-Vorsitzende Günter Deckert zu einem Treffen in den Südharz. Die Rede ist von »Tage Deutscher Gemeinschaft« der neonazistischen Organisation »Die Deutsche Freiheitsbewegung e.V. – Der Bismarck Deutsche«. Und, um genauer zu sein, das Treffen findet im Hotel Hufhaus in der Gemeinde Ilfeld im Landkreis Nordhausen statt.
Wir treffen uns im Hotel Hufhaus!

Das Hotel liegt etwas abgelegen im Wald und ist über eine Holperpiste zu erreichen. Mit seinem DDR-Ambiente bietet es sich seit Jahren für solche Treffen an. Hier können sich alte wie neue Nazis in Ruhe treffen und ungestört ihre Veranstaltungen durchführen.

Wie Recherchen ergaben, geht der Verfassungsschutz Thüringen davon aus, dass sich seit 1997 zwei Mal (Frühjahr und Herbst) im Jahr hier getroffen wird. [1]

Das Treffen »Tage Deutscher Gemeinschaft« ging aus dem »Leser- und Aktivistentreffen« der Leserschaft der neofaschistischen Zeitschrift »Recht und Wahrheit« hervor.[2] – » […] Das besagte Magazin erblickte 1984 als Periodika des Vereins »Die Deutsche Freiheitsbewegung« noch unter dem Namen »Der Bismarck-Deutsche« das Licht der Welt und stand anfangs unter der Regie des Altnazis und Generalmajors der Wehrmacht Otto Ernst Remer, der von 1991 bis 1994 die rechtsextreme »Remer-Depesche« verbreitete. Remer wurde schließlich 1989 von Georg Albert Bosse (Wolfsburg) als Herausgeber abgelöst. Dieser wiederum tat sich mit Deckert zusammen, um so genannte Lesertreffen auf die Beine zu stellen, bei denen sich dann neben führenden Neonazis wie Christian Worch und Meinolf Schönborn auch Revisionisten wie Udo Walendy blicken ließen. […]« [3]

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Nazi-Deckert scheitert mit Klage

Der verurteilte Holocaustleugner und ehemalige NPD-Vorsitzende Günter Deckert ist am 15. April mit seiner Klage gegen einen Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen gescheitert. Das Chemnitzer Verwaltungsgericht konnte keinen Mangel am amtlichen Vorgehen des Landratsamtes feststellen. Durch den Bescheid wird Deckert untersagt, öffentliche Veranstaltungen auf dem Gelände des alten Gasthofes in Gränitz zu veranstalten. Deckert hatte den Gasthof 2001 für 20000 DM erworben und plante, dort ein nationales Zentrum zu errichten. Seitdem fanden am Haus zahlreiche Renovierungsarbeiten und des öfteren Nazitreffen statt, so zuletzt am 19. Dezember die Weihnachtsfeier und Mitgliederversammlung der regionalen NPD. Am 17. April trafen sich außerdem etwa 100 Nazis zu einem “Zeitzeugenvortrag” und anschließendem Liedermacherabend höchstwahrscheinlich auch im Gasthof in Gränitz. Der Gasthof ist damit Rückzugs- und Veranstaltungsraum für Nazis aus der Region und stellt trotz des Verbotes der öffentlichen Nutzung eine erhebliche Gefahr da.

Veranstaltung in Gränitz?

Wie auf der Website des Dresdner Neonaziaktivisten Maik Müller netzwerkmitte berichtet wird, fand am 17.04. ein Zeitzeugenvortrag mit 100 Teilnehmenden statt, auf dem ein Altnazi über seine Erlebnisse im NS und Südafrika berichtete. Im Anschluss spielte der Liedermacher Fylgien. Wir vermuten, dass das Treffen in Deckerts Nazizentrum in Gränitz stattfand.

Gränitz-Gasthof nur für Privates

erschienen in Freie Presse, 16.04.2010

Ex-NPD-Vorsitzender Deckert scheitert mit Klage gegen Bescheid vom Landratsamt

Chemnitz/Gränitz. Der 69-jährige Ex-NPD-Vorsitzende Günter Deckert ist gestern mit der Klage gegen einen über 800 Euro teuren Bescheid vom Landratsamt Mittelsachsen vor dem Chemnitzer Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht konnte nach Prüfung der Akten keinen Mangel am amtlichen Vorgehen und Schreiben finden, bei dem es dem einstigen Gymnasiallehrer offiziell und kostenpflichtig untersagte, öffentliche Veranstaltungen wie Trödelmärkte, Diskotheken sowie Musikveranstaltungen auf dem Gelände oder im Gebäude des ehemaligen Gränitzer Gasthofes durchzuführen. Dessen Areal hatte der aus Heidelberg stammende Deckert vor ein paar Jahren gekauft, um es nach eigener Aussage zu sanieren und später für Vortragsveranstaltungen zu nutzen. Basis des Amtsbescheids war die für das Gränitzer Objekt erteilte Bau- und Nutzungsgenehmigung. Die räumt es dem wegen Volksverhetzung verurteilten Deckert ein, das Gebäude für private Zwecke, zum Wohnen sowie zur Ausübung von Hobby- und Freizeitaktivitäten in kleinem Umfang zu nutzen. Untersagt wurde hingegen, das Objekt für öffentliche Veranstaltungen zu gebrauchen, wie sie von Deckert nach eigenen Angaben immer wieder angefragt wurden – darunter ein Trödelmarkt, Jugendtanz, Musikveranstaltungen. Zum Motiv, den Bescheid an Deckert zu verschicken, erklärte ein Vertreter des Landratsamts, dass sich das Amt zum Handeln bewegt sah, weil Deckert in Gränitz bereits mehrfach ohne Ankündigung öffentliche Veranstaltungen organisiert und damit gegen bestehende Auflagen für das Objekt verstoßen habe. Für das Verwaltungsgericht war Deckerts Klage gegen den Bescheid nach Aussage des Richters ein relativ klarer Fall. Da beurteilt werden musste, ob der Bescheid formal korrekt ist und an ihm keinerlei Fehler entdeckt werden konnten, blieb letztlich nur, der Klage keine Chance zu geben. Deckerts Frage, was denn nun in den Bereich der privater Nutzung falle und was nicht mehr, beantwortete das Gericht mit dem Hinweis, dass das nicht Gegenstand des Verfahrens sei und deshalb an anderer Stelle geklärt werden müsse.



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